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Name und Sitz
Unter dem Namen "Mondoskop" besteht ein Verein im Sinne der
Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. |
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2. |
Zwecke
Der Verein bezweckt die Entwicklung und Förderung von neuartigen
Projekten, vorwiegend im Bereich der Theaterkunst.
Insbesondere kümmert er sich um Betrieb, Pflege und Ausbau der bestehenden
"Ten Magic Boxes", welche erstmals unter dem Namen "Mondoskop"
am 13. September 07 im Keller des alten Schlachthauses in Bern gezeigt
wurden.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und verfolgt
rein kulturelle Ziele. |
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3. |
Mittel
Zur Verfolgung der Vereinszwecke verfügt der Verein über folgende
Mittel:
- er übernimmt mit der Gründung die "Ten Magic Boxes"
mit sämtlichen zu diesem Zeitpunkt verbundenen Aktiven und Passiven.
- den durch die Aktivitäten des Vereins und insbesondere der "Ten
Magic Boxes" erwirtschafteten Ertrag
- die Beiträge der Mitglieder
- der Verein kann Zuwendungen aller Art entgegennehmen |
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4. |
Mitgliedschaft
Es kann grundsätzlich jedermann/jedefrau Mitglied des Vereins werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über Aufnahmen entscheidet
der Vorstand. Es wird unterschieden in Aktiv-, Passiv-, Ehren- und Gönnermitglieder.
- Von Aktivmitgliedern wird die dauerhafte aktive Mitarbeit an den Projekten
des Vereins erwartet; sie sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Ansonsten haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Passivmitglieder.
- Passivmitglieder unterstützen den Verein durch ihren Jahresbeitrag.
Sie werden über die Tätigkeit von "Mondoskop" orientiert
und erhalten bei Veranstaltungen, bei denen "Mondoskop" beteiligt
ist, Vergünstigungen (soweit dies im Einflussbereich von "Mondoskop"
liegt). Sie sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
- Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und haben die gleichen Rechte
wie Passivmitglieder, müssen aber keinen Mitgliederbeitrag zahlen.
- Gönnermitglieder zahlen einen einmaligen Beitrag von mindestens
dem zehnfachen eines Mitgliederbeitrages und werden bei Veranstaltungen
von "Mondoskop" als Gönner erwähnt– ansonsten
haben sie die gleichen Rechte wie Passivmitglieder. |
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5. |
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsbegehren
muss an den Vorstand gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der
Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.
Es werden keine Mitgliederbeiträge zurückerstattet. |
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6. |
Organe des Vereins
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Kontrollstelle
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7. |
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Sie wird vom Vorstand mind. 10 Tage zum voraus einberufen.
Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Wahl der Vorstandsmitglieder
2. Annahme des Jahresberichts und der Rechnung
3. Genehmigung des Budgets
4. Festlegung des Vereinsbeitrages. Der Jahresbeitrag darf Chf. 100 nicht
überschreiten.
5. Abänderung oder Ergänzung der Statuten
6. Beratung über Anträge von Mitgliedern, welche dem Vorstand
mind. 5 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht worden sind.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr gefasst.
Für die Änderung der Statuten des Verbandes sind zwei Drittel
der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Verlangen des
Vorstandes oder mindestens eines Fünftels der Mitglieder einberufen
werden. |
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8. |
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 und höchstens 6 Mitgliedern:
dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Kassier und Animator. Der Vorstand
konstituiert sich selbst. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich
der Hauptversammlung übertragen sind. Insbesondere steht ihm die
Überwachung der Interessen des Vereins zu.
2. Vertretung des Vereins gegen aussen.
3. Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung.
4. Bewirtschaftung von eventuellen Gewinnen, die aus den Tätigkeiten
des Vereines resultieren.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder
anwesend sind.
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9. |
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle überprüft im Auftrag der Mitgliederversammlung
die Buchhaltung und das Rechnungswesen des Vereins "Mondoskop"
und erstattet Bericht an die Generalversammlung. |
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10. |
Geschäftliches
Der Verein "Mondoskop" führt ein Postkonto.
Der Präsident und der Kassier sind je einzeln unterschriftsberechtigt.
Das Vereins- und Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Die einzelnen Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen
und sind an einem eventuellen Gewinn nicht automatisch beteiligt. |
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11. |
Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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12. |
Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen nach Tilgung
sämtlicher Schulden einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung
zu. |
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13. |
Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die konstituierende
Versammlung in Kraft. |
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